Art. 32 DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen, die dem jeweiligen Risiko angemessen sind. Dazu gehören unter anderem Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit von Systemen, die Wiederherstellung der Verfügbarkeit von Daten sowie die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen.
Ein vollständiges Systemabbild unterstützt die Wiederherstellung von Daten, Anwendungen und Konfiguration nach Ausfall, Beschädigung oder Verlust eines Geräts.